Prüfung und Beratung.
Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen nach Baurecht.
Wir prüfen für Ihre Sicherheit.
Wirksamkeit und Betriebssicherheit, durch uns bestätigt.
Wir arbeiten selbstständig, unabhängig und weisungsungebunden.
Previous slide
Next slide
+ 0
Aufträge
+ 0
glückliche Kunden
0
Bundesländer
0 %
Sicherheit

Sachverständigenbüro Pechstein

Ingenieure für baurechtliche Prüfungen

Dipl.-Ing. (FH)
Oliver Pechstein

Unternehmer und Geschäftsführer

Dipl-Ing. (FH)
Axel Förster

Unser Spezialist für das
Hamburger Baurecht

Dipl.-Ing. (FH)
Stefan Winterhoff

Unser Spezialist für
Lüftungsanlagen

Wir prüfen sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen nach Baurecht.
Mit unserer Erfahrung von über zehn Jahren prüfen wir Ihre Anlagen auf Grundlage der technischen Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes

Unser Kerngebiet ist aufgrund unseres Standortes der Norden Deutschlands. Wir sind allerdings an keine regionalen Grenzen gebunden und können die Prüfungen bundesweit anbieten und durchführen.

Zusammen mit unserem Partnerbüro für die Prüfung der Elektroanlagen und Feuerlöschanlagen verfügen wir über alle notwendigen Anerkennungen für die Durchführung der Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen gemäß Prüfverordnungen in jedem beliebigen Bundesland in Deutschland.

Baurechtliche Prüfungen

Unsere Leistungen

Wir bieten baurechtliche Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen nach den technischen Prüfverordnungen des jeweiligen Bundeslands an:

Lüftungs-
anlagen

prüfpflichtig

CO-
Warnanlagen

Prüfpflichtig

Rauchabzugs-
anlagen

Prüfpflichtig

Druckbelüftungs-
anlagen

Prüfpflichtig

Feuerlösch-
anlagen

Prüfpflichtig

Sicherheitsstrom-
versorgung

Prüfpflichtig

Brandmelde- & Alarmierungs-
anlagen

Prüfpflichtig

Wirk-Prinzip-Prüfung

Prüfpflichtig

Sonstige
Prüfungen

Neben den baurechtlichen Prüfungen bieten wir auch folgende Prüfungen bzw. Leistungen an:

(u.a. als Vorbereitung für eine gemeinsame baurechtliche Abnahme)

bis zur Endabnahme

  • von Brandschutzklappen
  • von Rauchabzugsanlagen
  • Brandschutztüren und -tore und Feststellanlagen

über freie Lüftung in Garagen

in Garagen gem. Garagenverordnungen der Bundesländer

  • Hygieneerstinspektion
  • Hygieneinspektion (wiederkehrend)
  • Lüftungsanlagen sind so auszuführen, dass keine hygienischen Belastungen der Raumluft zu befürchten sind.

(Arbeitsplatzbewertung)

Checke deine Region

Wo und wonach prüfen wir

Die deutschen Bundesländer erkennen gegenseitig die jeweiligen Zulassungen der Prüfsachverständigen an. Somit sind wir befugt, die Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen bundesweit anzubieten.

Die geltenden Prüfverordnungen in den Bundesländern finden Sie auf der Karte

Wann muss geprüft werden?

Alle sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen wie Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Sicherheitsstromversorgung, Brandmelde- und Alarmierungsanalgen sind prüfpflichtig.

01

Vor einer Inbetriebnahme

Vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlagen (vor Inbetriebnahme).

02

Nach technischen Änderungen

Unverzüglich nach einer technischen Änderung der baulichen Anlagen.

03

Nach sonstigen Änderungen

Unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen.

04

Innerhalb von drei Jahren

Jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen) durchführen zu lassen. 

Achtung! In einigen Bundesländer betragen die Prüfpflichten 6 Jahre!

Kontaktieren Sie uns

für Ihre Prüfung mit dem Ergebnis einer Dokumentation der Prüfergebnisse
mit Bewertung zur Betriebssicherheit und Wirksamkeit