Sachverständigenbüro Pechstein
Ingenieure für baurechtliche Prüfungen
Dipl.-Ing. (FH)
Oliver Pechstein
Dipl-Ing. (FH)
Axel Förster
Hamburger Baurecht
Dipl.-Ing. (FH)
Stefan Winterhoff
Lüftungsanlagen
Wir prüfen sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen nach Baurecht.
Mit unserer Erfahrung von über zehn Jahren prüfen wir Ihre Anlagen auf Grundlage der technischen Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
Unser Kerngebiet ist aufgrund unseres Standortes der Norden Deutschlands. Wir sind allerdings an keine regionalen Grenzen gebunden und können die Prüfungen bundesweit anbieten und durchführen.
Zusammen mit unserem Partnerbüro für die Prüfung der Elektroanlagen und Feuerlöschanlagen verfügen wir über alle notwendigen Anerkennungen für die Durchführung der Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen gemäß Prüfverordnungen in jedem beliebigen Bundesland in Deutschland.
Baurechtliche Prüfungen
Unsere Leistungen
Wir bieten baurechtliche Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen nach den technischen Prüfverordnungen des jeweiligen Bundeslands an:
Lüftungs-
anlagen
CO-
Warnanlagen
Rauchabzugs-
anlagen
Druckbelüftungs-
anlagen
Feuerlösch-
anlagen
Sicherheitsstrom-
versorgung
Brandmelde- & Alarmierungs-
anlagen
Wirk-Prinzip-Prüfung
Sonstige
Prüfungen
Neben den baurechtlichen Prüfungen bieten wir auch folgende Prüfungen bzw. Leistungen an:
(u.a. als Vorbereitung für eine gemeinsame baurechtliche Abnahme)
bis zur Endabnahme
- von Brandschutzklappen
- von Rauchabzugsanlagen
- Brandschutztüren und -tore und Feststellanlagen
über freie Lüftung in Garagen
in Garagen gem. Garagenverordnungen der Bundesländer
- Hygieneerstinspektion
- Hygieneinspektion (wiederkehrend)
- Lüftungsanlagen sind so auszuführen, dass keine hygienischen Belastungen der Raumluft zu befürchten sind.
(Arbeitsplatzbewertung)
Checke deine Region
Wo und wonach prüfen wir
Die deutschen Bundesländer erkennen gegenseitig die jeweiligen Zulassungen der Prüfsachverständigen an. Somit sind wir befugt, die Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen bundesweit anzubieten.
Die geltenden Prüfverordnungen in den Bundesländern finden Sie auf der Karte
Wann muss geprüft werden?
Alle sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen wie Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Sicherheitsstromversorgung, Brandmelde- und Alarmierungsanalgen sind prüfpflichtig.
01
Vor einer Inbetriebnahme
Vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlagen (vor Inbetriebnahme).
02
Nach technischen Änderungen
Unverzüglich nach einer technischen Änderung der baulichen Anlagen.
03
Nach sonstigen Änderungen
Unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen.
04
Innerhalb von drei Jahren
Jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen) durchführen zu lassen.
Achtung! In einigen Bundesländer betragen die Prüfpflichten 6 Jahre!